Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

I. Geltungsbereich der Bedingungen 

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also sämtliche Gastaufnahme-/Mietverträge, die zwischen dem Boardinghouse „Alte Mühle“ in der Kleinbottwarer Str. 69, 71723 Großbottwar vertreten durch Siegfried Link, Türlinsgasse 10 in 71723 Großbottwar (kurz Vermieter) mit Dritten (Gast/Mieter) abgeschlossen werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar im Eingangsbereich unseres Hauses aus und werden dem Gast/Mieter (kurz Kunden) auf Wunsch ausgehändigt. 

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren, für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse „Alte Mühle“ (kurz Vermieter). 

3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ist nicht erlaubt. 

4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, Ihnen wird grundsätzlich vorsorglich widersprochen. 

 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung 

1. Der Vertrag kommt durch Annahme der vom Kunden vorgenommenen Reservierung durch den Vermieter zustande. Sollte eine Buchung aus Zeitgründen nicht erfolgen können, wird der Vertrag bereits mit Bereitstellung des Zimmers/ Apartments geschlossen. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmer-/Apartmentbuchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie rechtzeitig schriftlich erfolgen. 

2. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet der Dritte dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahme-/Mietvertrag. Der Kunde erkennt mit der Entgegennahme der Leistung seine Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter an. 

 

III. Leistungen Preise Zahlung, Aufrechnung 

1. Die vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sind bei Einzug vollständig zu bezahlen (Banküberweisung, Bar, usw.). Werden monatliche Zahlungen schriftlich vereinbart, sind diese monatlich im Voraus eingehend, kostenfrei auf das Konto des Vermieters zu zahlen. 

2. Für Umbuchungen, sonstige Änderungswünsche sowie für die Bearbeitung von Fundsachen wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- je Bearbeitungsvorgang erhoben. Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt. 

3. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder den vereinbarten Preis mindern. 

 

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung) 

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Im Falle des Rücktritts des Kunden von der Reservierung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung. Für eine Stornierung von reservierten Apartments/Zimmers und/oder Leistungen hat der Vermieter die Wahl gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale nach den nachfolgend für die Stornierung geltenden Bedingungen geltend zu machen: 

1. Für Reservierungen und Änderungen ist eine Stornierung bis 5 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Kunden werden 80 % des vertraglich vereinbarten Preises als Stornogebühr berechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein Schaden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. 

2. Sofern der Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Vermieter zu erbringende Leistung, unter Abzug des Wertes, der vom Vermieter ersparten. 

3. Aufwendungen sowie dessen, was der Vermieter durch anderweitige Verwendung der reservierten Leistung erwirbt. 

4. Hat der Vermieter dem Kunden im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. 

5. Hat der Vermieter mit dem vom Kunden genutzten Hotelreservierungssystem (z.B. Hrs.com; booking.com etc.) für den Kunden günstigere Stornierungsbedingungen vereinbart, so gelten diese. 

6. Bei vorzeitiger Abreise nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen. 

 

V. Rücktritt des Vermieters 

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage beim Vermieter auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls 

• höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

• Apartments/Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; 

• der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; 

• ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt. 

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Vermieters gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

 

VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments/Zimmer. 

2. Standard-Apartments/Zimmer dürfen nur mit einer Person, alle anderen Apartment-Kategorien nur mit maximal zwei bzw. drei Personen belegt werden. 

3. Gebuchte Apartments/Zimmer stehen dem Gast ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments/Zimmer dem Vermieter spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. 

5. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar. Der Vermieter ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment/Zimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern. 

6. Langzeitgäste (mehr als 28 Übernachtungen) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Vermieters zusammen eine Apartment-/Zimmerabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Vermieters über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich. 

 

VII. Haftung des Gastes 

1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Vermieter gegenüber, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Vermieters, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet. Insbesondere haftet der Kunde bei verlorenen Schlüsselkarten mit 25,- € gegenüber dem Vermieter. 

2. Soweit der Vermieter für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er in Vollmacht und für Rechnung des Kunden, er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei. 

3. Die für eine Veranstaltung notwendigen, behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. 

 

VIII. Haftung des Vermieters, Verjährung 

1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

2. Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters. 

3. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 1 Jahr. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlusts der Ansprüche unverzüglich dem Vermieter zu melden. 

4. Die obigen Bestimmungen gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. 

 

IX. Hausordnung 

1. Tierhaltung ist in den Gebäuden und auf dem Gelände des Vermieters untersagt. 

2. Das Boardinghouse „Alte Mühle“ ist ein Nichtraucherhaus. In den Gebäuden ist daher das Rauchen untersagt. 

3. Begeht der Kunde bei der Nutzung des Internetportals des Vermieters schuldhaft Rechtsverstöße, hat er den Vermieter von jeder Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. 

4. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der Bestimmungen in obigen Ziffern 1-3 kann der Vermieter vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz von € 100.- verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des Gastaufnahmevertrags aus wichtigem Grund bleiben in diesen Fällen vorbehalten. 

 

X. Schlussbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters. 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, wenn der Besteller oder der Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsrechts sind. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters als ausdrücklich vereinbart. 

4. Es gilt deutsches Recht. 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften